Wer ist überhaupt antragsberechtigt?

Grundsätzlich kann jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert einen Antrag auf ein subventioniertes KFW Darlehen stellen. Die KFW Kredite „Energieeffizient Bauen“ richten sich dabei vor allem an Privatpersonen, die ihr Eigenheim finanzieren möchten oder energieeffiziente Gebäude zur Fremdnutzung errichten möchten.

Darüber hinaus steht die Förderung mittels KFW Darlehen auch Wohnungsunternehmen und sogenannten Wohnungsgenossenschaften offen, die zum Beispiel Wohnprojekte planen und realisieren und dabei die hohen energetischen Standards der KFW Bank berücksichtigen möchten.

Außerdem können auch Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie Anstalten des öffentlichen Rechts den KFW Kredit zur Finanzierung energieeffizienter Bauvorhaben nutzen!

Grundsätzlich sollte jeder Bauherr die Möglichkeit nutzen und einen Antrag auf Förderung stellen. Selbst wenn der Antrag abgelehnt werden sollte, weil bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden, so entstehen dem Bauherren in der Regel keinerlei Kosten und nur ein geringer Arbeitsaufwand.