Gelten Eigenleistungen auch als Baukosten und sind diese förderfähig?

Eigenleistung

Viele Bauherren dürften sich die berechtigte Frage um die Förderbarkeit von Eigenleistungen stellen. Leider gelten die erbrachten Eigenleistungen nicht als förderfähig. Somit werden auch keine KFW Mittel für Eigenleistungen erbracht.

Grundsätzlich können nur solche Kosten mit dem KFW Darlehen finanziert werden, die für den Bau eines KFW Energie Effizienz Haus 55 oder eines KFW Energie Effizienz Haus 70 verwendet werden, wenn diese einwandfrei mit entsprechenden Rechnungen nachgewiesen werden können. Im Zusammenhang mit erbrachten Eigenleistungen können daher nur solche Kosten finanziert werden, die als Materialkosten nachweisbar sind.

Natürlich lohnen sich Eigenleistungen aber auch beim Bau eines KFW Energie Effizienz Haus 55 oder eines KFW Energie Effizienz Haus 70. Dies liegt vor allem daran, dass die notwendige Darlehenshöhe bei einer Finanzierung, die auf Mittel angewiesen ist, die über die Förderung durch die staatliche KFW Bank hinausgehen, insgesamt geringer ausfällt, was die spätere Zinsbelastung des Kunden reduziert und letztlich zu einer schnellen Entschuldung führt.

Eine Förderung der Eigenleistungen im Rahmen des KFW Programms ist aus dem Grund ausgeschlossen, weil der Wert der Eigenleistungen nicht einwandfrei nachweisbar ist und die Kredit Anstalt für Wiederaufbau kein Geld für Leistungen bereitstellen darf, die nicht mit einer Rechnung oder einem anderen Beleg nachweisbar sind.

Eigenleistungen, die im Rahmen der Tätigkeit eines Wohnungsunternehmens von dessen Mitarbeitern erbracht werden, können jedoch durch die KFW Mittel finanziert werden.