Fördermöglichkeiten

Nicht jeder Bauherr kann ein Förderdarlehen von der KFW bekommen. Damit ein Anspruch auf ein KFW Darlehen für energieeffizientes Bauen beantragt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So ist es zwingend notwendig, dass das Bauvorhaben oder das zu erwerbende Objekt über die obligatorische Zertifizierung als „KFW Haus“ verfügt. Nur dann besteht die Möglichkeit der Förderung mittels KF Kredit.

Grundsätzlich können zwei verschiedene Haustypen gefördert werden. Zum einen handelt es sich dabei um das KFW Effizienz Haus 55 und zum anderen um das KFW Effizienz Haus 70. Die beiden Haustypen unterscheiden sich dabei ausschließlich in der Energieeffizienz. Wobei das KFW Effizienz Haus 55 deutlich energiesparender ist als das KFW Effizienz Haus 70.

In der Praxis macht sich die höhere Energieeffizienz des KFW Effizienz Haus 55 durch höhere Baukosten oder Anschaffungskosten bemerkbar. Allerdings beginnen die effektiven Jahreszinsen für einen KFW Kredit bei der Finanzierung eines KFW Effizienz Haus 55 schon bei 2,47 Prozent. Beim KFW Effizienz Haus 70 kostet die Finanzierung per KFW Kredit hingegen mindestens 4,06 Prozent effektive Jahreszinsen.

Tendenziell werden die Einsparungen bei der Entscheidung für ein KFW Effizienz Haus 70 daher in der Regel durch den höheren Darlehenszins bei der Finanzierung mittels KFW Kredit reduziert. Außerdem fallen meist höhere Folgekosten an, wenn man sich für ein KFW Effizienz Haus 70 entscheidet. Spätestens nach einigen Jahren im neuen zu Hause machen sich die Mehrkosten für ein hochwertiges Energiesparhaus (KFW Energie Effizienz Haus 55 oder KFW Energie Effizienz Haus 70) aufgrund der Einsparungen im Unterhalt bezahlt.